AGB
1. Anbieter und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Bestellungen über den Online-Shop der
Frontique UG (haftungsbeschränkt)
Mozartstraße 13
26349 Jade
Deutschland
Geschäftsführer: Tim Kröger
E-Mail: info@frontique.de
Handelsregister: Amtsgericht Oldenburg
HRB 222613
USt-IdNr.: DE458833351
nachfolgend „Frontique“ genannt.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, soweit einzelne Regelungen nicht ausdrücklich nur für eine dieser Kundengruppen gelten.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, Frontique stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
2. Vertragsgegenstand und Fertigungsweise
Frontique vertreibt individuell und auftragsbezogen gefertigte Möbelfronten, Seitenteile, Verkleidungselemente, Blenden und weitere Möbelkomponenten. Hierzu gehören insbesondere Komponenten für Möbelsysteme wie PAX, BESTÅ und METOD sowie Produkte nach individuellen Kundenmaßen.
Frontique hält keine fertig produzierten Möbelfronten oder sonstigen fertigen Möbelkomponenten zur unmittelbaren Lieferung ab Lager vor.
Jedes bestellte Bauteil wird erst aufgrund der konkreten Kundenbestellung aus dem jeweiligen Rohmaterial gefertigt und entsprechend der Bestellung zugeschnitten, bearbeitet und oberflächenveredelt.
Dies gilt auch für Produkte, deren Maße mit den Abmessungen bestimmter IKEA-Möbelsysteme übereinstimmen. Die Bezeichnung eines Maßes als IKEA-kompatibles Maß beschreibt ausschließlich die vorgesehene Kompatibilität. Fertig produzierte Fronten oder Bauteile in diesen Maßen werden von Frontique nicht vorgehalten.
Die Fertigung erfolgt anhand der im Rahmen der jeweiligen Bestellung festgelegten Produktspezifikation. Hierzu können insbesondere Möbelsystem, Bauteilart, Maße, Designlinie, Material, Farbe, Oberfläche, Finish, Türanschlag, Bohrungen, Griffpositionen, Ausschnitte und weitere Ausführungsmerkmale gehören.
Als Standardfarbe oder regulär verfügbare Farbe bezeichnete Farben sind Farben beziehungsweise Materialien, die Frontique regelmäßig für die Fertigung vorhält. Dies bedeutet nicht, dass bereits fertig produzierte Bauteile in dieser Farbe auf Lager gehalten werden.
IKEA sowie die Bezeichnungen PAX, BESTÅ und METOD sind Marken beziehungsweise Produktbezeichnungen eines Dritten. Frontique ist ein unabhängiges Unternehmen und steht in keiner gesellschaftsrechtlichen oder wirtschaftlichen Verbindung zu IKEA. Die Bezeichnungen werden ausschließlich verwendet, um die Kompatibilität der Frontique-Produkte mit entsprechenden Möbelsystemen zu beschreiben.
3. Vertragsschluss
Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot von Frontique dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden, eine Bestellung abzugeben.
Der Kunde kann Produkte auswählen, konfigurieren und in den Warenkorb legen. Vor dem Absenden der Bestellung kann der Kunde seine Eingaben überprüfen und über die im Bestellprozess vorgesehenen Funktionen korrigieren.
Mit Betätigung des abschließenden Bestellbuttons gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über die im Warenkorb enthaltenen Produkte ab.
Nach Eingang der Bestellung erhält der Kunde eine automatische Eingangsbestätigung per E-Mail. Diese bestätigt zunächst lediglich den Eingang der Bestellung und stellt noch keine Annahme des Vertragsangebots dar, sofern in der E-Mail nicht ausdrücklich die Annahme der Bestellung erklärt wird.
Der Vertrag kommt zustande, wenn Frontique das Angebot des Kunden durch eine gesonderte Auftragsbestätigung per E-Mail annimmt.
Erfolgt innerhalb von fünf Kalendertagen nach Eingang der Bestellung keine Annahme, ist der Kunde an sein Angebot nicht mehr gebunden.
Frontique ist berechtigt, eine Bestellung vor Annahme insbesondere dann abzulehnen, wenn für die Fertigung erforderliche Angaben fehlen oder widersprüchlich sind, eine technisch nicht realisierbare Ausführung bestellt wurde oder für die Bestellung benötigte Materialien nicht verfügbar sind.
Bereits erhaltene Zahlungen werden im Fall einer Nichtannahme unverzüglich erstattet.
Vertragssprache ist Deutsch.
Der Kunde erhält nach Vertragsschluss eine Bestätigung des Vertrags einschließlich der für den Vertrag maßgeblichen Informationen auf einem dauerhaften Datenträger, insbesondere per E-Mail.
4. Kundenspezifikationen, Maße und Änderungen
Soweit der Kunde Maße oder sonstige individuelle Angaben selbst übermittelt oder im Rahmen der Produktkonfiguration auswählt, ist er für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben verantwortlich.
Dies betrifft insbesondere Maße, Mengen, Möbelsysteme und Modellvarianten, Türanschläge, Bohrbilder, Griffpositionen, Ausschnitte sowie sonstige vom Kunden festgelegte Ausführungsmerkmale.
Frontique fertigt entsprechend den vereinbarten Kundenspezifikationen.
Eine Verpflichtung von Frontique, vom Kunden übermittelte Maße oder Angaben vor Produktionsbeginn durch ein Aufmaß vor Ort zu kontrollieren, besteht nur, wenn ein solches Aufmaß ausdrücklich als Leistung von Frontique vereinbart wurde.
Offensichtlich widersprüchliche oder technisch nicht plausible Angaben können von Frontique vor Produktionsbeginn beim Kunden rückgefragt werden.
Bei raumbezogenen oder deckenhohen Elementen ist der Kunde insbesondere dafür verantwortlich, die tatsächlichen Gegebenheiten am Einbauort ausreichend zu berücksichtigen. Hierzu können insbesondere Boden-, Wand- und Deckenunebenheiten sowie erforderliche Montage- und Toleranzabstände gehören.
Frontique empfiehlt, Raumhöhen und sonstige relevante Maße an mehreren Stellen zu messen und bei Abweichungen das für die geplante Montage maßgebliche Maß zu berücksichtigen.
Maßangaben erfolgen grundsätzlich in Millimetern.
Bei handwerklich beziehungsweise industriell gefertigten Möbelkomponenten können geringfügige technisch bedingte Maßtoleranzen auftreten. Solche technisch unvermeidbaren und für Produkte dieser Art üblichen Abweichungen stellen keinen Mangel dar, soweit die vereinbarte Funktion, Optik und Montagefähigkeit hierdurch nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
Nach Vertragsschluss besteht kein Anspruch auf eine Änderung der bestellten Ausführung.
Änderungswünsche können berücksichtigt werden, solange Frontique deren technische und organisatorische Umsetzbarkeit ausdrücklich bestätigt.
Entstehen durch eine nachträgliche Änderung zusätzliche Kosten, werden diese dem Kunden vor Umsetzung der Änderung mitgeteilt.
5. Farben, Materialien, Muster und Produktdarstellungen
Frontique ist bemüht, Farben, Materialien und Oberflächen im Online-Shop möglichst realitätsnah darzustellen.
Produktabbildungen, Renderings und digitale Farbdarstellungen können jedoch abhängig von Bildschirm, Displayeinstellungen, Kamera, Lichtverhältnissen und Umgebungsfarben von der tatsächlichen Farbwirkung abweichen.
Bei Holz, Furnier und anderen natürlichen Materialien können insbesondere Unterschiede in Maserung, Struktur und Farbwirkung auftreten.
Auch bei lackierten, beschichteten oder handwerklich bearbeiteten Oberflächen können technisch und materialbedingt geringfügige Unterschiede zwischen einzelnen Bauteilen oder Produktionschargen entstehen.
Materialtypische, handelsübliche und technisch unvermeidbare Abweichungen stellen keinen Mangel dar, soweit hierdurch die vereinbarte Beschaffenheit und bestimmungsgemäße Verwendung der Ware nicht beeinträchtigt werden.
Wurde vor Vertragsschluss ein konkretes Muster oder eine Materialprobe ausdrücklich als Grundlage für die vereinbarte Beschaffenheit bestimmt, wird dieses bei der Beurteilung der vertragsgemäßen Beschaffenheit berücksichtigt.
Bei Farbtönen nach RAL, NCS, Sikkens, Farrow & Ball oder anderen Farbsystemen richtet sich die geschuldete Ausführung nach dem jeweils vereinbarten Farbton beziehungsweise der ausdrücklich vereinbarten Referenz.
Eine vollständige optische Übereinstimmung mit Bildschirmdarstellungen, Produkten anderer Hersteller, bereits vorhandenen Möbelteilen oder Produkten aus unterschiedlichen Produktionschargen wird nicht geschuldet, sofern eine solche Übereinstimmung nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Frontique empfiehlt insbesondere bei größeren Projekten die vorherige Bestellung beziehungsweise Prüfung verfügbarer Farb- oder Materialmuster.
Gesetzliche Mängelrechte des Kunden bleiben unberührt.
6. Preise und Zahlung
Alle gegenüber Verbrauchern im Online-Shop angegebenen Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Zusätzlich anfallende Versand-, Speditions- oder sonstige Lieferkosten werden dem Kunden vor Abgabe seiner Bestellung angezeigt.
Die jeweils verfügbaren Zahlungsarten werden im Bestellprozess angezeigt.
Soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, ist der Kaufpreis mit Vertragsschluss fällig.
Werden Zahlungsdienste Dritter genutzt, können ergänzend die Bedingungen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters gelten. Frontique bleibt hinsichtlich des Kaufvertrags über die bestellte Ware Vertragspartner des Kunden.
7. Lieferung und Lieferzeit
Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden bei der Bestellung angegebene Lieferadresse innerhalb des für die jeweilige Bestellung angebotenen Liefergebiets.
Die für das jeweilige Produkt geltende voraussichtliche Lieferzeit wird dem Kunden vor Abgabe der Bestellung angezeigt.
Bei auftragsbezogen gefertigten Produkten beginnt die angegebene Lieferzeit erst, wenn
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der Vertrag zustande gekommen ist,
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sämtliche für die Fertigung erforderlichen Angaben vollständig vorliegen,
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erforderliche Abstimmungen oder Freigaben abgeschlossen sind und
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bei vereinbarter Vorauszahlung die Zahlung vollständig eingegangen ist.
Verzögert sich eine für die Fertigung erforderliche Mitwirkung des Kunden, verschiebt sich der Beginn beziehungsweise Ablauf der Lieferzeit entsprechend.
Die Lieferung der Möbelkomponenten erfolgt grundsätzlich geschützt verpackt per Spedition auf einer oder mehreren Paletten.
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, erfolgt die Speditionslieferung bis zur Bordsteinkante der angegebenen Lieferadresse beziehungsweise bis zu der Stelle, die mit dem eingesetzten Lieferfahrzeug ordnungsgemäß erreichbar ist.
Ein Transport der Ware in Gebäude, Wohnungen, Garagen, höhere Etagen oder an den späteren Montageort ist nicht Bestandteil der Lieferung, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Auch die Entsorgung oder Rücknahme von Einwegpaletten, Transportverpackungen oder sonstigem Verpackungsmaterial ist nicht Bestandteil der Lieferung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Die Spedition beziehungsweise Frontique kann den Kunden zur Abstimmung oder Ankündigung der Lieferung kontaktieren. Der Kunde ist dafür verantwortlich, im Rahmen der Bestellung zutreffende und erreichbare Kontaktdaten anzugeben.
Entstehen zusätzliche Zustellkosten aufgrund eines vom Kunden zu vertretenden Umstands, insbesondere weil ein verbindlich vereinbarter Liefertermin trotz ordnungsgemäßer Ankündigung nicht wahrgenommen werden kann, kann Frontique die hierdurch tatsächlich entstandenen angemessenen Mehrkosten verlangen.
Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware grundsätzlich erst mit Übergabe der Ware an den Verbraucher oder eine von ihm benannte empfangsberechtigte Person über.
Bei Unternehmern geht bei einem Versendungskauf die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Unternehmer über, soweit gesetzlich zulässig.
Der Kunde wird gebeten, die Lieferung bei Erhalt auf erkennbare Transportschäden, Fehlmengen und Falschlieferungen zu kontrollieren.
Erkennbare Transportschäden sollten nach Möglichkeit bereits bei der Anlieferung auf den Fracht- beziehungsweise Lieferunterlagen vermerkt und Frontique möglichst zeitnah unter Beifügung aussagekräftiger Fotos der Verpackung und der betroffenen Ware mitgeteilt werden.
Bei Verbrauchern sind diese Hinweise keine Voraussetzung für das Bestehen oder die Ausübung gesetzlicher Rechte.
Für Kaufleute gelten die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten, insbesondere § 377 HGB.
8. Widerrufsrecht bei individuell gefertigten Produkten
Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, soweit dieses nicht aufgrund einer gesetzlichen Regelung ausgeschlossen ist.
Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB besteht kein Widerrufsrecht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
Frontique hält keine fertig produzierten Möbelfronten oder sonstigen fertigen Möbelkomponenten zur unmittelbaren Lieferung ab Lager vor.
Die Produkte werden erst aufgrund der konkreten Kundenbestellung aus Rohmaterial gefertigt, zugeschnitten, bearbeitet und oberflächenveredelt.
Dies gilt auch für Bauteile, deren Maße mit bestimmten IKEA-Möbelsystemen kompatibel sind. Auch solche Bauteile werden nicht als fertig produzierte Ware vorgehalten, sondern erst aufgrund der jeweiligen Bestellung gefertigt.
Soweit die konkrete Bestellung aufgrund der vom Kunden festgelegten Maße und/oder sonstigen Produktspezifikationen die Voraussetzungen des § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB erfüllt, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.
Dies betrifft insbesondere Produkte, die nach individuell vorgegebenen Kundenmaßen, individuellen Ausschnitten, Bohrbildern, Griffpositionen oder sonstigen individuellen Anforderungen gefertigt werden.
Allein die Bezeichnung einer Farbe oder eines Materials als regulär verfügbar beziehungsweise als Standardfarbe bedeutet nicht, dass es sich bei dem daraus gefertigten Produkt um vorgefertigte Lagerware handelt.
Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen für den Ausschluss des Widerrufsrechts bei einer konkreten Bestellung nicht vorliegen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Widerrufsrecht. Der Verbraucher wird hierüber entsprechend den gesetzlichen Vorgaben informiert.
Soweit kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, besteht auch kein Anspruch auf Rückgabe oder Umtausch einer mangelfreien, vertragsgemäß gefertigten Ware.
Gesetzliche Rechte wegen Mängeln sowie sonstige zwingende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben hiervon unberührt.
Freiwillige Kulanzlösungen können im Einzelfall vereinbart werden und begründen keinen Anspruch auf eine entsprechende Behandlung anderer oder zukünftiger Bestellungen.
9. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleibt die gelieferte Ware Eigentum von Frontique.
Gegenüber Unternehmern behält sich Frontique das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Begleichung aller fälligen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor.
10. Montage, Kompatibilität, Nutzung und Pflege
Die Produkte von Frontique sind entsprechend ihrer jeweiligen Produktbeschreibung für die dort bezeichneten Möbel- und Korpussysteme beziehungsweise für die individuell vereinbarte Einbausituation bestimmt.
Die angegebene Kompatibilität mit einem bestimmten Möbelsystem setzt voraus, dass das vom Kunden bei der Bestellung ausgewählte System, Modell und gegebenenfalls die jeweilige Ausführung mit dem tatsächlich vorhandenen System übereinstimmen.
Änderungen, Umbauten oder von den ursprünglichen Abmessungen abweichende vorhandene Möbelkorpusse können die Kompatibilität beeinflussen.
Soweit Frontique ein Produkt ausdrücklich als kompatibel mit einem bestimmten Möbelsystem anbietet und der Kunde das vorhandene System zutreffend ausgewählt hat, bleiben die gesetzlichen Rechte des Kunden hinsichtlich der vereinbarten Kompatibilität unberührt.
Die Montage erfolgt, sofern keine Montageleistung ausdrücklich vereinbart wurde, durch den Kunden oder durch von ihm beauftragte Dritte.
Frontique haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen nicht für Schäden oder Funktionsbeeinträchtigungen, die ausschließlich auf unsachgemäße Montage, ungeeignete Untergründe oder Beschläge, fehlerhafte Arbeiten des Kunden oder eines von ihm beauftragten Dritten, eine von Frontique nicht vorgesehene nachträgliche Bearbeitung oder eine nicht bestimmungsgemäße Verwendung zurückzuführen sind.
Dies gilt nicht, soweit die Ursache in einem Mangel des von Frontique gelieferten Produkts oder in fehlerhaften Montage-, Pflege- oder Gebrauchshinweisen von Frontique liegt.
Die von Frontique bereitgestellten Pflege-, Reinigungs- und Nutzungshinweise sind zu beachten.
Lackierte, furnierte und beschichtete Oberflächen sind insbesondere vor länger einwirkender beziehungsweise stehender Feuchtigkeit, ungeeigneten aggressiven oder scheuernden Reinigungsmitteln, übermäßiger Hitze sowie nicht bestimmungsgemäßer mechanischer Belastung zu schützen.
11. Mängelhaftung
Es gelten die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte, soweit nachfolgend nichts wirksam Abweichendes vereinbart ist.
Die Ware muss insbesondere der vereinbarten Beschaffenheit und den gesetzlichen Anforderungen an die Mangelfreiheit entsprechen.
Kein von Frontique zu vertretender Sachmangel liegt vor, soweit eine Abweichung ausschließlich auf einer vom Kunden fehlerhaft oder unvollständig übermittelten individuellen Spezifikation beruht und Frontique entsprechend dieser Spezifikation vertragsgemäß gefertigt hat.
Materialtypische Eigenschaften sowie technisch unvermeidbare und für Produkte dieser Art übliche geringfügige Abweichungen stellen keinen Mangel dar, soweit die vereinbarte Beschaffenheit und bestimmungsgemäße Verwendung der Ware dadurch nicht beeinträchtigt werden.
Bei einem behaupteten Mangel wird der Kunde gebeten, Frontique eine möglichst genaue Beschreibung des Mangels sowie, soweit für die Prüfung sinnvoll und zumutbar, aussagekräftige Fotos, Maßangaben und Bestellinformationen zur Verfügung zu stellen.
Bei Verbrauchern stellt die Übermittlung solcher Informationen keine Voraussetzung für das Bestehen oder die Ausübung gesetzlicher Mängelrechte dar.
Bei berechtigten Mängeln gelten gegenüber Verbrauchern die gesetzlichen Regelungen über Nacherfüllung und die weiteren Mängelrechte.
Bei Unternehmern erfolgt die Nacherfüllung nach Wahl von Frontique durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung, soweit gesetzlich zulässig.
Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neu hergestellten Sachen grundsätzlich ein Jahr ab Ablieferung.
Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfrist gilt nicht für Ansprüche wegen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aufgrund einer übernommenen Garantie, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei gesetzlich geschützten Rückgriffsansprüchen innerhalb einer Lieferkette sowie in anderen Fällen, in denen zwingend längere gesetzliche Fristen gelten.
Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
Eine über die gesetzlichen Mängelrechte hinausgehende Garantie besteht nur, wenn Frontique eine solche ausdrücklich erklärt.
Eine etwaige Garantie lässt die gesetzlichen Mängelrechte unberührt.
12. Haftung
Frontique haftet unbeschränkt
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für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Frontique, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen,
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für sonstige Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Frontique, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen,
-
bei arglistigem Verhalten,
-
im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie sowie
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nach den zwingenden Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet Frontique für den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen von Frontique.
13. Rechte an Entwürfen und Inhalten
An von Frontique erstellten Entwürfen, Zeichnungen, Produktdarstellungen, Renderings, Mustern, technischen Unterlagen, Texten, Bildern und sonstigen schutzfähigen Inhalten verbleiben sämtliche bestehenden Urheber-, Design-, Marken- und sonstigen Schutzrechte bei Frontique beziehungsweise den jeweiligen Rechteinhabern.
Soweit dem Kunden Unterlagen oder Entwürfe für die Durchführung seiner Bestellung zur Verfügung gestellt werden, darf er diese für die eigene Bestellung und die damit verbundene private beziehungsweise betriebliche Projektplanung verwenden.
Eine darüber hinausgehende Vervielfältigung, Veröffentlichung, Weitergabe oder gewerbliche Nutzung ist nur zulässig, soweit hierzu eine entsprechende Berechtigung besteht oder Frontique vorher zugestimmt hat.
Stellt der Kunde Frontique eigene Entwürfe, Zeichnungen, Marken, Logos, Bilder, Farbvorlagen oder sonstige geschützte Inhalte zur Verfügung, versichert er, über die für die Durchführung des Vertrags erforderlichen Nutzungsrechte zu verfügen.
Der Kunde stellt Frontique von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer von ihm schuldhaft zu vertretenden Verletzung dieser Verpflichtung entstehen.
14. Datenschutz
Frontique verarbeitet personenbezogene Daten unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen.
Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung im Online-Shop.
15. Verbraucherstreitbeilegung
Frontique ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Sitz von Frontique Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis.
Frontique bleibt berechtigt, den Kunden auch an einem anderen gesetzlich eröffneten Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen.
17. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: September 2026